Gesellschaft in der Schweiz kaufen: Was das Gesetz sagt
Wer eine bereits eingetragene Gesellschaft kauft, kann ohne Gründung sofort starten oder ein laufendes Unternehmen übernehmen. Seit dem 1. Januar 2025 regelt das Obligationenrecht den Handel mit leeren Gesellschaften klar. Hier steht, was erlaubt ist, was nicht, und was DealPME prüft.
Die Regel: Art. 684a und 787a OR
Seit dem 1. Januar 2025 ist im Rahmen des Gesetzes gegen missbräuchliche Konkurse die Übertragung von Aktien einer AG (Art. 684a OR) oder von Stammanteilen einer GmbH (Art. 787a OR) nichtig, wenn die Gesellschaft gleichzeitig:
- keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt;
- keine verwertbaren Aktiven mehr hat;
- überschuldet ist.
Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein. Eine bloss inaktive Gesellschaft, die nicht überschuldet ist, ist also nicht betroffen. Die Bestimmungen übernehmen die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum «Mantelhandel» (CMS, 2024; BDO, 2025).
Die Kontrolle durch das Handelsregister
Bei begründetem Verdacht kann das Handelsregisteramt die letzte unterzeichnete Jahresrechnung verlangen. Bleibt sie aus oder bestätigt sie den Verdacht, kann die Eintragung der neuen Organe verweigert werden.
Was zulässig bleibt
Die Vorratsgesellschaft
Für den Verkauf gegründet, nie tätig gewesen und ohne Schulden. Für Käufer die einfachste Situation.
Der ruhende, nicht überschuldete Mantel
Eine Gesellschaft ohne Tätigkeit darf verkauft werden, solange sie nicht überschuldet ist (Eigenkapital null oder mehr). Letzte Bilanz und ein aktueller Betreibungsauszug belegen dies.
Die aktive Gesellschaft
Ein laufendes Unternehmen mit Kunden und Umsatz fällt nicht unter diese Artikel. Geprüft werden dann Abschlüsse, Verträge und allfällige verdeckte Schulden (Due Diligence).
Steuerliche Punkte, die zu prüfen sind
Gilt eine Gesellschaft als wirtschaftlich liquidiert, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung die Übernahme als Liquidation mit Neugründung behandeln. Mögliche Folgen:
- Emissionsabgabe;
- Verrechnungssteuer von 35 % auf dem Liquidationsüberschuss;
- Verlustvorträge, die nicht mit Gewinnen der neuen Tätigkeit verrechnet werden können.
Lassen Sie bei einem Mantel die Situation vor der Unterzeichnung durch einen Treuhänder prüfen.
Was DealPME vor der Aufschaltung prüft
- die UID-Nummer, automatisch im UID-Register des Bundes geprüft (im Register aktiv, AG oder GmbH, nicht in Liquidation);
- keine Überschuldung: Negatives Eigenkapital führt zur Ablehnung des Inserats;
- sechs Bestätigungen des Verkäufers: richtige Angaben, keine Überschuldung, keine nicht deklarierten Schulden oder Rechtsstreitigkeiten, Verkaufsberechtigung, direkte Abwicklung, Annahme der Erfolgsprovision;
- bei einem ruhenden Mantel: letzte Bilanz und Betreibungsauszug, obligatorisch.
Ein Inserat, das diese Prüfung nicht besteht, wird nicht veröffentlicht. Die Schuldenfreiheitsgarantie gehört in den Abtretungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Die Schritte einer Übernahme
- AG: schriftlicher Aktienabtretungsvertrag, danach Eintragung des neuen Verwaltungsrats im Handelsregister.
- GmbH: schriftliche Abtretung der Stammanteile; die Gesellschafter werden im Handelsregister eingetragen.
- Danach bei Bedarf: Änderung von Firma, Sitz oder Zweck durch Statutenänderung vor dem Notar.
Dieser Leitfaden ist allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie den Abtretungsvertrag von einem Treuhänder oder Anwalt prüfen.